3G-Kontrollen an der Arbeitsstätte – Datenschutzhinweise für Beschäftigte
Selbstverständlich werden Ihre Daten laut den neusten Bestimmungen der DSGVO absolut vertraulich behandelt
Als Beschäftigte in unserem Unternehmen möchten wir Sie gern über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den 3G-Kontrollen vor dem Zutritt zur Arbeitsstätte informieren:
Wer ist für Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die
Bauer Nutzfahrzeuge & Baumaschinen GmbH
Hagener Straße 301A
58285 Gevelsberg
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auch in Ihrem Arbeitsvertrag.
Welche Daten von Ihnen werden von uns verarbeitet? Und zu welchen Zwecken?
Wir sind nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gesetzlich verpflichtet, den Zutritt zu unserer Arbeitsstätte nur den Personen zu ermöglichen, die geimpft, genesen oder (aktuell) negativ auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) getestet sind und einen entsprechenden Nachweis dazu vorgelegt haben.
Vor dem Zutritt zur Arbeitsstätte sind sie verpflichtet, einen entsprechenden 3G-Nachweis bzgl. Ihres Impf-, Sero- und/oder Teststatus in Bezug auf COVID-19 vorzulegen.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Nachweiskontrollen täglich durchzuführen und zu dokumentieren.
Hinweis für Geimpfte: Mit Ihrer Zustimmung vermerken wir Ihren Impfstatus („geimpft“) in der Nachweiskontrolldokumentation. Dies kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Hinweis für Genesene: Mit Ihrer Zustimmung vermerken wir Ihren Genesenenstatus inklusive des Ablaufdatums des Genesenennachweises („genesen“ | Ablauf am: TT.MM.JJJJ) i.S.d. § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der Nachweiskontrolldokumentation. Dies kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten zum Impfstatus ist nach Art. 9 Abs. 2 lit. i) DSGVO i.V.m. § 28b IfSG.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Personenbezogene Daten zu COVID-19, die im Zusammenhang mit den Zutrittskontrollmaßnahmen verarbeitet werden, werden von uns spätestens am Ende des sechsten Monats nach Erhebung der Daten gelöscht.
An welche Empfänger werden die Daten weitergegeben?
Innerhalb des Unternehmens kommt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in Betracht, wenn dies zur Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit eine gesetzliche Pflicht zur Auskunft besteht.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Daten werden von uns auf IT-Systemen des Unternehmens verarbeitet. Zugriff auf die Daten haben nur die Personen, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Zutrittskontrollen nach § 28b IfSG sowie mit der Erstellung und Pflege eines Hygienekonzepts beauftragt sind.
Wir tragen Sorge dafür, dass die nach § 22 Abs. 2 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen und eingehalten werden.
Ihre Rechte als „Betroffene“
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
Unser Datenschutzbeauftragter
Unser Datenschutzbeauftragter ist Thomas Filipczyk, Benrather Straße 33, 40721 Hilden. Sie erreichen ihn für alle mit der Bauer Nutzfahrzeuge & Baumaschinen GmbH verbundenen Datenschutzfragen sowie für evtl. Meldungen zu Datenschutzverletzungen unter dsb@prodsb.de
Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.
Stand: 24.11.2021